I nnenausbau vor allem unter Reet
A ltbausanierung auch unter Reet
E indeckung in Reet

Regelwerk

Aus dem Regelwerk

Inhaltsverzeichnis der Fachregel Deutsches Dachdeckerhandwerk

– Regelwerk –

 

Fachregel für Dachdeckungen mit Reet. Aufgestellt und herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e.V.

Ausgabe Februar 2000

 

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines
     1.1 Geltungsbereich
     1.2 Gestaltungshinweise und Anforderungen
     1.3 Erhöhte Anforderungen
         1.3.1 Dachneigung
          1.3.2 Nutzung
          1.3.3 Örtliche Bestimmungen
2 Werkstoffe und Anforderungen
     2.1 Deckwerkstoffe
          2.1.1 Reet
          2.1.2 Stoffe für die Firstdeckung2.2 Unterkonstruktion
     2.3 Befestigungsmittel
          2.3.2 Draht
     2.4 An- und Abschlüsse
     2.5 Dacheinbauteile und Dachdurchdringungen
3 Ausführung der Reetdeckung
     3.1 Lattung
     3.2 Deckung der Dachfläche3.2.1 Allgemeines
          3.2.2 Gebundenes Reetdach
          3.2.3 Genähtes Reetdach
          3.2.4 Geschraubtes Reetdach4 Dachdetails
     4.1 Traufe
     4.2 Ortgang
     4.3 First
          4.3.1 Reetfirst
          4.3.2 Heidefirst
          4.3.3 Sodenfirst
          4.3.4 Andere Firstarten
     4.4 Grat
     4.5 Pult
     4.6 Kehle
     4.7 Anschlüsse mit anderen Deckwerkstoffen
     4.8 Dacheinbauteile, Dachdurchdringungen, Dachsystemteile
     4.9 Dachgauben
     4.10 Kegeldächer



5 Pflege und Wartung

Anhang
Detailskizzen
Verzeichnis der Abbildungen

1 Allgemeines
     1.1 Geltungsbereich
          (1) Diese Fachregel gilt für Dachdeckungen mit Reet (siehe Abschnitt 2.1).
          (2) Bei Einhaltung dieser Fachregel gilt die Dachdeckung mit Reet als regensicher.
          (3) Die Grundregel sowie die dazugehörigen Merkblätter und Hinweise des Regelwerkes desDachdeckerhandwerks sind zu beachten. Reetdeckungen können als
                                            – gebundene Deckung,
                                            – genähte Deckung,
                                            –geschraubte Deckung ausgeführt werden.
          (5) Unterschiedliche Ausführungsarten können sich durch regional eingeführte Besonderheiten ergeben. Dachdeckungen mit Stroh und ähnlichen Naturwerkstoffen sind sinngemäß wie Dachdeckungen mit Reet auszuführen. Dabei können sich andere Lattenabstände und Deckungsdicken ergeben.
          (6) Maßnahmen für den Denkmalschutz bestehender Gebäude sind zu beachten.
          (7) Reetdachdeckungen sind wegen der Gefahr von Beschädigungen ohne Dachstühle oder Dachleitern nicht begehbar.