Regelwerk
Aus dem Regelwerk
Inhaltsverzeichnis der Fachregel Deutsches Dachdeckerhandwerk
– Regelwerk –
Fachregel für Dachdeckungen mit Reet. Aufgestellt und herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e.V.
Ausgabe Februar 2000
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1.2 Gestaltungshinweise und Anforderungen
1.3 Erhöhte Anforderungen
1.3.1 Dachneigung
1.3.2 Nutzung
1.3.3 Örtliche
Bestimmungen
2 Werkstoffe und Anforderungen
2.1 Deckwerkstoffe
2.1.1 Reet
2.1.2 Stoffe für die
Firstdeckung2.2 Unterkonstruktion
2.3 Befestigungsmittel
2.3.2 Draht
2.4 An- und Abschlüsse
2.5 Dacheinbauteile und Dachdurchdringungen
3 Ausführung der Reetdeckung
3.1 Lattung
3.2 Deckung der Dachfläche3.2.1 Allgemeines
3.2.2 Gebundenes Reetdach
3.2.3 Genähtes Reetdach
3.2.4 Geschraubtes
Reetdach4 Dachdetails
4.1 Traufe
4.2 Ortgang
4.3 First
4.3.1 Reetfirst
4.3.2 Heidefirst
4.3.3 Sodenfirst
4.3.4 Andere Firstarten
4.4 Grat
4.5 Pult
4.6 Kehle
4.7 Anschlüsse mit anderen Deckwerkstoffen
4.8 Dacheinbauteile, Dachdurchdringungen,
Dachsystemteile
4.9 Dachgauben
4.10 Kegeldächer
5 Pflege und
Wartung
Anhang
Detailskizzen
Verzeichnis der Abbildungen
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
(1) Diese Fachregel gilt
für Dachdeckungen mit Reet (siehe Abschnitt 2.1).
(2) Bei Einhaltung dieser
Fachregel gilt die Dachdeckung mit Reet als regensicher.
(3) Die Grundregel sowie
die dazugehörigen Merkblätter und Hinweise des Regelwerkes
desDachdeckerhandwerks sind zu beachten. Reetdeckungen können als
– gebundene Deckung,
– genähte Deckung,
–geschraubte Deckung ausgeführt werden.
(5) Unterschiedliche
Ausführungsarten können sich durch regional eingeführte
Besonderheiten ergeben. Dachdeckungen mit Stroh und ähnlichen
Naturwerkstoffen sind sinngemäß wie Dachdeckungen mit Reet
auszuführen. Dabei können sich andere Lattenabstände und
Deckungsdicken ergeben.
(6) Maßnahmen für den
Denkmalschutz bestehender Gebäude sind zu beachten.
(7) Reetdachdeckungen
sind wegen der Gefahr von Beschädigungen ohne Dachstühle oder
Dachleitern nicht begehbar.